Kosten und FörderungenEin Passivhaus ist bei professioneller Planung kostengünstiger als ein Niedrigenergiehaus.Beim Niedrigenergiehaus investiert man zusätzlichzum konventionellen Heizsystem in besserenWärmeschutz, bessere Verglasung und in einemechanische Lüftungsanlage.Beim Passivhaus hingegen entfallen die Kosten fürdie Heizungsanlage. Im gleichen Zug braucht manauch kein Brennstofflager und keinenbrandbeständigen Heizraum zu errichten. Dadurchergeben sich Einsparungen bis zu € 36.300. DieseSumme wird dann z. B. in die Verbesserung desWärmeschutzes, in bessere Fenster usw. investiert.Durch die großflächigen Verglasungen wird derWohnraum zum Sonnenhaus und einherkömmlicher Wintergarten ist nicht mehrnotwendig, wodurch die Kosten nochmals minimiertwerden. Mit einer professionellen und effizientenPlanung, die bei solch einem Projekt auf alle Fällenotwendig ist, ist es möglich, das Passivhaus trotzMehrkosten für die Planung zum Preis eineskonventionell gebauten Hauses zu errichten.Text freundlicherweise teilweise von Poppe*Prehal Architekten zur Verfügung gestellt(www.poppeprehal.at)Das kostenneutrale PassivhausDas Land Niederösterreich fördert umweltschonendes und energiesparendes Bauen. Es bietet umfassende Unterstützung mit dem NÖ Wohnbaumodell.Die Passivhausförderung im ÜberblickVoraussetzung für die Zuerkennung einer Sonderförderung ist ein festgelegter Mindeststandard beim Heizwärmebedarf. Es ist erforderlich, mit einem Energieausweises den Heizwärmebedarf Ihres Projektes darzustellen. Als Passivhaus gilt ein Gebäude mit einer Energiekennzahl von höchstens 10 kWh / m² pro Jahr bezogen auf das Referenzklima von 3.400 Kd/a - Berechnungsmethode gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB).Sie haben mehrere Möglichkeiten die Sonderförderung zu bekommen: - bei Neuerrichtung eines Eigenheimes in Passivbauweise - bei Ersterwerb eines Eigenheimes in Passivbauweise von einem BauträgerDie Förderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und einer Verzinsung von 1% jährlich im Nachhinein.Die Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen - Fixer Darlehensbetrag von € 50.000,-- ohne Überprüfung des Familieneinkommens - Familienförderung Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann. Hier gibt es ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße abhängig ist. Es darf für eine Person € 28.000,- und für zwei Personen € 48.000,- nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,-. - Bonus Lagequalität Wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es einen weiteren Betrag von bis zu € 4.500,-- - Zusatzförderung in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang Der errechnete Darlehensbetrag wird wahlweise um 20% erhöht oder es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von € 3000,-- gewährt.Für eine zweite Wohneinheit wird der so ermittelte Darlehensbetrag (ausgenommen Familienförderung) um weitere 40% angehoben.Natürliche Personen können einen Förderungsantrag stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein.Eine Begleitung und Überprüfung erfolgt durch die Donau-Universität Krems.Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und allen Details finden Sie in der Förderungsbroschüre.Diese steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre zum Bestellen.Mehr Förderinfos: