Kosten und Förderungen Ein Passivhaus ist bei professioneller Planung kostengünstiger als ein Niedrigenergiehaus.  Beim Niedrigenergiehaus investiert man zusätzlich  zum konventionellen Heizsystem in besseren  Wärmeschutz, bessere Verglasung und in eine  mechanische Lüftungsanlage.  Beim Passivhaus hingegen entfallen die Kosten für  die Heizungsanlage. Im gleichen Zug braucht man  auch kein Brennstofflager und keinen  brandbeständigen Heizraum zu errichten. Dadurch  ergeben sich Einsparungen bis zu € 36.300. Diese  Summe wird dann z. B. in die Verbesserung des  Wärmeschutzes, in bessere Fenster usw. investiert. Durch die großflächigen Verglasungen wird der  Wohnraum zum Sonnenhaus und ein  herkömmlicher Wintergarten ist nicht mehr  notwendig, wodurch die Kosten nochmals minimiert  werden. Mit einer professionellen und effizienten  Planung, die bei solch einem Projekt auf alle Fälle  notwendig ist, ist es möglich, das Passivhaus trotz  Mehrkosten für die Planung zum Preis eines  konventionell gebauten Hauses zu errichten.  Text freundlicherweise teilweise von Poppe*Prehal Architekten zur Verfügung gestellt (www.poppeprehal.at) Das kostenneutrale Passivhaus Das Land Niederösterreich fördert umweltschonendes und energiesparendes Bauen. Es bietet umfassende Unterstützung mit dem NÖ Wohnbaumodell. Die Passivhausförderung im Überblick Voraussetzung für die Zuerkennung einer Sonderförderung ist ein  festgelegter Mindeststandard beim Heizwärmebedarf. Es ist  erforderlich, mit  einem  Energieausweises  den Heizwärmebedarf Ihres Projektes darzustellen. Als Passivhaus gilt ein Gebäude mit einer Energiekennzahl von höchstens 10 kWh / m²  pro Jahr bezogen auf das Referenzklima von 3.400 Kd/a - Berechnungsmethode gemäß Richtlinie 6 des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB). Sie haben mehrere Möglichkeiten die Sonderförderung zu bekommen:        -  bei Neuerrichtung eines Eigenheimes in Passivbauweise        -  bei Ersterwerb eines Eigenheimes in Passivbauweise von einem Bauträger Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und einer Verzinsung von 1% jährlich im Nachhinein. Die Förderung setzt sich aus mehreren Teilen zusammen                         -  Fixer Darlehensbetrag von  € 50.000,--                            ohne Überprüfung des Familieneinkommens                          -  Familienförderung                            Richtet sich nach der jeweiligen Familiensituation, wobei die Antragstellung bis zur                            Fertigstellung des Bauvorhabens erfolgen kann.                            Hier gibt es ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße                            abhängig ist.                            Es darf für eine Person  € 28.000,-  und für zwei Personen  € 48.000,-  nicht  überschreiten.                            Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um  € 7.000,-.                         -  Bonus Lagequalität                            Wenn Lage, Bebauungsweise und Infrastruktur bestimmte Vorgaben erfüllen, gibt es                            einen weiteren Betrag von bis zu € 4.500,--                         -  Zusatzförderung                            in Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang                            Der errechnete Darlehensbetrag wird wahlweise um 20%  erhöht oder es wird ein nicht                            rückzahlbarer Zuschuss von  € 3000,-- gewährt. Für eine zweite Wohneinheit wird der so ermittelte Darlehensbetrag (ausgenommen Familienförderung) um weitere 40% angehoben. Natürliche Personen können einen Förderungsantrag stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein. Eine Begleitung und Überprüfung erfolgt durch die Donau-Universität Krems. Ausführliche Informationen zu  den Voraussetzungen und allen Details finden Sie  in der Förderungsbroschüre. Diese steht Ihnen als Download zur Verfügung und als Farbbroschüre zum Bestellen. Mehr Förderinfos:
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